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Staplerfahrer müssen nach BGV D27 7 nachweislich ausgebildet sein und von Ihnen schrift-lich beauftragt werden, um einen Stapler fahren zu dürfen. Ihre Staplerfahrer werden von uns nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“ (BGG 925) ausgebildet und trainiert. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Teilnehmer einen Fahrausweis und ein Zertifikat. Inhalte:
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