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Neben einer Vielzahl von Änderungen, die mit der Unternehmensteuerreform 2008 umgesetzt werden sollen, weisen wir unsere Kunden vor allem auf die folgenden Neuregelungen hin:
Wegfall der degressiven Abschreibung: Alle Investitionsgüter mit einem Anschaffungswert von über € 1.000,-, die ab dem 1. Januar 2008 angeschafft werden, müssen – über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt – linear abgeschrieben werden. Die Möglichkeit einer degressiven Abschreibung entfällt. Neuregelung für geringwertige Wirtschaftsgüter: Bislang bestand bei Wirtschaftsgütern mit einem Anschaffungswert bis € 410,- eine Wahlfreiheit: Sofortabschreibung oder Aktivierung im Anlagevermögen und Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Diese Wahlfreiheit entfällt ab 1. Januar 2008. Hinzurechnung der Leasingraten bei der Gewerbesteuer: Bislang bildeten vom Leasingnehmer gezahlte Leasingraten betrieblichen Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung und waren in voller Höhe als Betriebsausgabe bei der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer sowie der Gewerbesteuer abzugsfähig. Lediglich Dauerschuldzinsen mussten bisher zu 50 % dem Gewerbeertrag hinzugerechnet werden.
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